10.11.2022

Gemeinsame Erklärung internationaler juristischer Organisationen

Es darf keine Strafverfolgung für Menschen geben, die die unabhängige Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes chemischer Waffen im Nordirak fordern.

Es darf keine Strafverfolgung für Menschen geben, die die unabhängige Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes chemischer Waffen im Nordirak fordern.

Wir sind besorgt über Berichte, wonach im Autonomiegebiet Kurdistan im Nordirak Tränengas eingesetzt worden sein soll. Obwohl Tränengas als solches nicht in der Liste der verbotenen Chemikalien in den Anhängen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) aufgeführt ist, wird die Auffassung, dass vom Militär eingesetzte Tränengasgranaten unter das Chemiewaffenübereinkommen fallen, durch Artikel II Nr. 1, 2 und 5 des CWÜ gestützt.

Ob der Einsatz von Tränengasgranaten durch das Militär gegen das Chemiewaffenübereinkommen verstößt und als Kriegsverbrechen nach Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs eingestuft werden kann, hängt allerdings auch von den jeweiligen Umständen ab. Da der türkische Verteidigungsminister Presseberichten zufolge den Einsatz von Tränengas durch das türkische Militär im Nordirak nicht bestreitet, kann nur eine unabhängige Untersuchung klären, ob der Einsatz gegen internationale Verträge verstoßen hat, die die Türkei ratifiziert hat. Die Türkei ist Vertragsstaat des CWÜ, nicht aber des Römischen Statuts.

Verfolgung statt Aufklärung

Es ist daher nicht überraschend, dass die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung von verschiedenen Organisationen und Persönlichkeiten erhoben wurde. Überraschend ist hingegen, dass in mehreren Fällen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten reagiert wurde.

Während der Generalversammlung der Anwaltskammer von Izmir wurde Rechtsanwältin Aryen Turan, die im Vorstand des Vereins „Anwälte für die Freiheit“ (ÖHD) ist, über verschiedene Medienkanäle einschließlich der sozialen Medien bedroht, weil sie eine Untersuchung des Einsatzes von Chemikalien gefordert hatte. In denselben Kanälen wurde berichtet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. In den darauffolgenden Tagen wurde sie in Gewahrsam genommen und später mit der Verhängung eines Ausreiseverbots entlassen.

Am Morgen des 25. Oktober wurden elf Journalist:innen bei Razzien in ihren Wohnungen und an ihren Arbeitsplätzen festgenommen, nachdem sie über Erkenntnisse und Behauptungen zum Einsatz von Chemikalien durch türkische Behörden auf dem Gebiet der kurdischen Regionalregierung berichtet hatten. Die Staatsanwaltschaft Ankara veröffentlichte sodann Filmaufnahmen, auf denen zu sehen ist, wie die Journalist:innen Berivan Altan und Deniz Nazlım in auf dem Rücken angelegten Handschellen festgenommen werden.

Nach diesen Vorfällen wurde Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı, Vorsitzende der türkischen Ärztekammer, die als Gerichtsmedizinerin in einem Fernsehsender eine Untersuchung des Einsatzes von Chemikalien forderte, zunächst von staatlichen Stellen ins Visier genommen, dann in den sozialen Medien mehrfach beleidigt und schließlich am Morgen des 26. Oktober nach einer Hausdurchsuchung festgenommen und inhaftiert.

Unsere Forderungen

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) ist die Durchführungsstelle für das Chemiewaffenübereinkommen. Ein erster Schritt sollte daher eine förmliche Untersuchung durch die OPCW sein, die einen Antrag eines OPCW-Mitgliedstaates voraussetzt.

Wir fordern die OPCW-Mitgliedsstaaten dringend auf:

  • den Weg für eine unabhängige Untersuchung durch die OPCW freizumachen
  • eine Untersuchung im Rahmen des Sondermechanismus des UN-Generalsekretärs zur Untersuchung mutmaßlicher Einsätze von biologischen oder chemischen Waffen zu verlangen

Wir fordern die Regierung der Türkei auf:

  • ihr hartes Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen, die eine solche unabhängige Untersuchung fordern, zu beenden
  • die Journalist:innen und Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı unverzüglich freizulassen

Unterzeichnende

Asociación Americana de Juristas (AAJ) · Verein für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD) · Verein von Anwälten für die Freiheit (ÖHD) · Europäische Vereinigung von Anwälten für Demokratie und weltweite Menschenrechte (ELDH) · Europäische demokratische Anwälte (AED) · Giuristi Democratici (GD), Italien · Lawyers Rights Watch Canada (LRWC) · National Union of People's Lawyers (NUPL), Philippinen · Progressive Anwaltsvereinigung (ÇHD) · Zentrum für Forschung und Ausarbeitung über Demokratie / Legal International Intervention Group (CRED, GİGİ)