15.11.2018

Gericht der Europäischen Union, Rechtssache T-316/14 — PKK gegen Rat

Urteil vom 15. November 2018 zu den restriktiven Maßnahmen gegen die PKK: Begründungspflicht, tatsächliche Grundlage der Einfrierungsbeschlüsse und die Frage, ob eine Behörde eines Drittstaats „zuständige Behörde“ sein kann.

Am 15. November 2018 entschied das Gericht der Europäischen Union (Dritte erweiterte Kammer) in der Rechtssache T-316/14, Kurdistan Workers' Party (PKK) gegen Rat der Europäischen Union.

Verhandelt wurden unter anderem die Befugnisse des Rates, die Frage, ob eine Behörde eines Drittstaats als „zuständige Behörde“ im Sinne des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP eingestuft werden kann, die tatsächliche Grundlage der Beschlüsse zum Einfrieren von Geldern, der Verweis auf terroristische Handlungen, der Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die Begründungspflicht und die Einrede der Rechtswidrigkeit.

Die Begründung der angefochtenen Rechtsakte stützte sich unter anderem auf eine Anordnung des britischen Innenministeriums vom 29. März 2001 nach dem Terrorism Act 2000, ergänzt durch eine Anordnung vom 14. Juli 2006, auf die Einstufung der PKK als Foreign Terrorist Organisation durch die Vereinigten Staaten sowie auf französische Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2011 bis 2014.

Das Urteil liegt als Dokument bei.