Nach den offiziellen Angaben des türkischen Justizministers Bekir Bozdağ vom 2. Dezember 2013 sind in den 13 Jahren über 2300 Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene in den türkischen Gefängnissen gestorben. Die wachsende Zahl von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen, die in türkischen Haftanstalten schwerst erkrankt sind und erkranken, zeigt, dass das Recht auf Leben nicht gewährleistet und sie einer Bedrohung ausgesetzt sind. Türkische Gefängnisse sind unter der Aufsicht des Staates zu Orten verkommen, an denen das Recht auf Leben faktisch aufgehoben ist. Nach Untersuchungen des Menschenrechtsvereins (İHD — İnsan Hakları Derneği) und der Menschenrechtsstiftung der Türkei aus dem Jahr 2013 sind 544 Häftlinge und Strafgefangene schwerst erkrankt. Bei 163 Gefangenen ist der Zustand sehr ernst und sie werden in Todestrakten gehalten, anstatt behandelt zu werden.
Nach dem türkischen Strafvollzugsgesetz ist die Freilassung schwer erkrankter Gefangener gesetzlich vorgeschrieben. Darin heißt es: „Wenn aufgrund einer schweren Behinderung oder Krankheit das Leben des Gefangenen durch die Inhaftierung bedroht ist, kann die Haftstrafe ausgesetzt werden, soweit festgestellt wird, dass der Gefangene keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.“
Weiterhin ist nach diesem Gesetz die Haftfähigkeit eines Gefangenen an die Beurteilung durch Gerichtsmediziner gebunden. Die Gerichtsmediziner haben darüber zu befinden, ob die erkrankte Person in Haft bleiben kann oder nicht. Damit ist die Freilassung an eine unglaublich subjektive Bedingung gekoppelt, da gerade die Gerichtsmedizin dafür bekannt ist, dass sie die Folter in der Haft verdeckt.
Schon die Erlangung eines solchen Berichts der Gerichtsmedizin stellt für sich eine Foltermethode dar. Durch eine unzumutbare Beanspruchung der erkrankten Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen nach einem zermürbenden und langwierigen Procedere — die schlecht funktionierende Bürokratie, die schleppende Arbeitsweise der Zuständigen, die schonungslose Beförderung mit Militärtransportmitteln sowie die Behandlung während dieser Phase in der Krankenstation in den Gefängnissen — werden die Berichte der Gerichtsmedizin erteilt. Selbst wenn diese Phase überstanden ist, wird die Freilassung von gelähmten, krebskranken Strafgefangenen, die sich selbst nicht versorgen können, mit der Begründung der Staatsanwälte verhindert, sie würden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Obwohl der türkische Staatspräsident Abdullah Gül die gesetzliche Befugnis hätte einzugreifen, bleibt er tatenlos. Die Regierung verweist auf die politische und bürokratische Strukturierung der Gerichtsmedizin und versucht sich der Verantwortung zu entziehen.
Bei der Vorgehensweise des türkischen Staats gegenüber erkrankten Strafgefangenen, die sich am Rande des Todes befinden, drängt sich der Verdacht auf, dass er sich von Rachegedanken leiten lässt und Krankheiten als eine Ersatzstrafe verwendet werden. Beim genauen Hinsehen offenbart sich, dass die Todesstrafe auf diese Art aufrechterhalten wird.
Auch wenn die politische Tagesordnung der Türkei mit einer Fülle von Themen belegt ist, darf nicht zugelassen werden, dass die Situation der Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen im Hintergrund bleibt und sich weiterhin verschlechtert. Es wird ein faires Verfahren gefordert, und noch wichtiger ist es, dass die erkrankten Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen sofort freigelassen werden.
Wir Mitglieder des Vereins MAF-DAD rufen insbesondere Menschenrechtsorganisationen und alle interessierten Menschen auf, dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken und sich mit der Forderung nach der Freilassung von erkrankten Gefangenen an die türkische Regierung zu wenden.
Heike Geisweid, MAF-DAD Vorsitzende
According to official figures released by Turkish Justice Minister Bekir Bozdağ on 2 December 2013, more than 2,300 remand and convicted prisoners died in Turkish prisons over thirteen years. The growing number of prisoners who are gravely ill, or who fall gravely ill in custody, shows that the right to life is not guaranteed and that they are exposed to danger. Under state supervision, Turkish prisons have degenerated into places where the right to life is effectively suspended. Research carried out in 2013 by the Human Rights Association (İHD) and the Human Rights Foundation of Turkey found 544 prisoners to be gravely ill. In 163 cases the condition is very serious, and those prisoners are held in death wards instead of being treated.
Under Turkish penal enforcement law, the release of seriously ill prisoners is legally mandated. It states: “If, because of a severe disability or illness, the life of a prisoner is endangered by detention, the sentence may be suspended, provided it is established that the prisoner poses no danger to public safety.”
The same law also ties a prisoner's fitness for detention to an assessment by forensic physicians. It is for the forensic service to decide whether an ill person can remain in custody. Release is thus made conditional on an extraordinarily subjective judgment, given that the forensic service is precisely the institution known for covering up torture in custody.
Obtaining such a forensic report is itself a method of torture. The reports are issued only after an unreasonable ordeal for ill prisoners at the end of a gruelling and protracted procedure — a malfunctioning bureaucracy, the sluggish working practices of the responsible officials, brutal transport in military vehicles, and the treatment they receive in prison infirmaries during this phase. Even once this stage has been survived, the release of paralysed prisoners and prisoners with cancer who cannot care for themselves is blocked by prosecutors on the grounds that they would pose a danger to public safety.
Although the Turkish President Abdullah Gül has the legal authority to intervene, he does nothing. The government points to the political and bureaucratic structure of the forensic service and attempts to evade responsibility.
The way the Turkish state deals with ill prisoners who are at the point of death gives rise to the suspicion that it is driven by thoughts of revenge and that illness is being used as a substitute punishment. On close inspection it becomes clear that the death penalty is being maintained by these means.
However crowded Turkey's political agenda may be, the situation of remand and convicted prisoners must not be allowed to remain in the background and to deteriorate further. We demand a fair procedure — and more importantly, that ill prisoners be released immediately.
We, the members of MAF-DAD, call in particular on human rights organisations and on all interested people to give this matter the attention it requires and to approach the Turkish government with the demand that ill prisoners be released.
Heike Geisweid, Chair of MAF-DAD