23.11.2013

Bericht und Beobachtungen: 1. Kongress der Jurist:innen aus Nordkurdistan, Amed

Vom 28. bis 29. September 2013 fand in Amed (Diyarbakır) der erste Kongress der Jurist:innen aus Nordkurdistan statt. Beobachtungen zu Verfassungsfrage, Isolation Öcalans und der Lage kranker Gefangener.

Vom 28. bis 29. September 2013 fand in Amed (Diyarbakır) der erste Kongress der Jurist:innen aus Nordkurdistan statt. Ich war zum Zeitpunkt des Kongresses in Kurdistan, sodass ich spontan an dem Kongress teilgenommen habe.

Ursprünglich war eine aktive Teilnahme von MAF-DAD in Form eines Vortrags in der Diskussion. Aufgrund unterschiedlicher organisatorischer Gründe konnte das nicht verwirklicht werden. Neben meiner Beobachterrolle hatte ich die Gelegenheit, unter anderem Anwälte von Asrin Hukuk Bürosu und einen Vertreter von TOHAV kennenzulernen und mich mit ihnen auszutauschen.

Auf dem Kongress wurden verschiedene Themenblöcke angesprochen und diskutiert: die Bestimmung der rechtlichen Grundsätze in Nordkurdistan; verfassungsrechtliche und rechtliche Lösungsansätze auf Grundlage der „Demokratischen Gesellschaft“; Strategien und Methoden im Kampf gegen die Kriminalisierung der Gesellschaft und der Institutionen aus Kurdistan auf nationaler und internationaler Ebene; die Bestimmung von Methoden gegen die rechtswidrigen Verhaltensweisen gegenüber A. Öcalan und anderen politischen Gefangenen; die Schwierigkeiten der Organisation der Jurist:innen aus Nordkurdistan samt Erfahrungsaustausch und Lösungsansätzen; der Bericht der Delegation aus Westkurdistan (syrisches Kurdistan); sowie Diskussion, Erörterung und Verabschiedung der Abschlussdeklaration.

RA M. Emin Aktar führte aus, dass eine Kontinuität im Handeln und Vorgehen des Staates festzustellen sei. Der Staat sei stets bestrebt, für sein Handeln eine juristische Grundlage zu schaffen. Das heißt: Das Verhalten des Staates war in der Regel „rechtmäßig“ in dem Sinne, dass Rechtsgrundlagen für sein Handeln vorhanden waren.

Ein anderer Referent ging der Frage nach, ob das demokratische Recht als Teil des Projekts „Demokratische Moderne“ als Alternative fungieren kann. Im Hinblick auf das bevorstehende „Demokratisierungspaket“ wurde vorgeschlagen, dieses in Bezug auf seine juristischen Aspekte zu beobachten: was das Paket und die einzelnen Regelungen umfassen, ob sie ausreichend sind und wie ihre Umsetzung vorangeht.

Ein interessanter Aspekt war die Frage, ob es um das Recht der Kurden bzw. um das Recht aus Kurdistan gehen soll oder um das Recht, welches der Staat auf Kurden und Kurdistan anwendet. In diesem Zusammenhang wurde mehrmals gefragt, ob bei den Erörterungen nur innerhalb der Grenzen des staatlichen Rechts gedacht werden soll oder ob es nicht um ein Recht jenseits des Staates gehen müsse. Letztlich wurde dieser Aspekt aus meiner Sicht nicht hinreichend beantwortet.

Ein wichtiger Punkt war die Frage nach der neuen Verfassung in der Türkei. Sollte diese die letzte Verfassung der alten Türkei sein oder die erste Verfassung der neuen Türkei? Meral Danış Beştaş (Vertreterin der BDP in der Verfassungskommission) berichtete über die Erfahrungen und Verhandlungen in der Kommission. Im Wesentlichen trug sie vor, dass es kaum Bewegung bei den grundlegenden Fragen wie muttersprachlicher Bildung, Staatsangehörigkeit und Strukturierung des Staates (Dezentralisierung, Autonomierechte) gegeben habe. Die meisten verabschiedeten Normen beträfen individuelle Menschenrechte, über die keine unterschiedlichen Positionen bestünden.

Wichtig fand ich die Frage nach der völkerrechtlichen Grundlage einiger Rechte, die für die Lösung der kurdischen Frage zentral sind: ob Rechte wie Bildung in der Muttersprache, das Recht auf Verwendung der kurdischen Sprache oder Autonomierechte im Völkerrecht eine Grundlage haben. In diesem Bereich gebe es zu wenig Informationen und fundierte Analysen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Klagemöglichkeiten vor internationalen Gerichtsforen hingewiesen — und darauf, dass auch hier nicht genug Wissen vorhanden sei.

Im Hinblick auf die Isolation von A. Öcalan und anderen politischen Gefangenen wurde erörtert, wie dagegen vorgegangen werden könnte. Unter anderem wurde angeregt, eine Unterschriftenaktion unter Jurist:innen zu starten. Außerdem gab es die Idee, einen Ausschuss bzw. eine Delegation aus nationalen oder internationalen Jurist:innen zu organisieren, die A. Öcalan auf der Insel İmralı besuchen soll. Darüber hinaus wurde angeregt, sowohl den politischen als auch den juristischen Kampf auf internationaler Ebene zu führen. Zuletzt wurde diskutiert, wie die Isolation dokumentiert werden kann. Von vielen Teilnehmer:innen wurde auch die Situation der kranken Gefangenen angesprochen; hier bestehe dringender Handlungsbedarf.

Insgesamt war es eine sehr interessante Veranstaltung. Von allen Teilnehmer:innen wurde betont, dass es sich um ein historisches Ereignis handele. Zugleich wurde hervorgehoben, dass es nicht bei einer einmaligen Veranstaltung bleiben dürfe. Deshalb wurde am Ende intensiv über die Formen einer kontinuierlichen Arbeit und Organisation diskutiert.

Die Diskussionen waren sehr lebendig und vielseitig. Die Organisatoren und beteiligten Akteur:innen waren für neue Ideen und Überlegungen, aber auch für Kritik offen. Zu bemängeln ist, dass teilweise im bereits bestehenden Rahmen und mit bekannten Tatsachen operiert wurde. Innovative Ideen in Bezug auf ein Recht ohne Staat oder jenseits des Staates blieben aus, und auf einige Vorschläge wurde überhaupt nicht eingegangen.

Berlin, 22. November 2013