27.04.2020

Machmur-Flüchtlingscamp im Nordirak

Delegationsreise vom 5. bis 10. März 2020 der Rechtsanwältinnen Heike Geisweid und Besra Güler mit dem Dolmetscher Faruk Celik.

Die Delegationsreise von Rechtsanwältin Heike Geisweid (Vorstandsvorsitzende MAF-DAD e.V.), Rechtsanwältin Besra Güler (Geschäftsführerin von MAF-DAD e.V.) — die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Migrationsrecht arbeiten — und dem Dolmetscher und Studenten Faruk Celik erfolgte auf Einladung der seit dem letzten Sommer unter einem Embargo stehenden Bewohner:innen des Flüchtlingslagers Machmur.

Die Delegation bereiste vom 5. bis zum 10. März 2020 das Flüchtlingscamp Machmur (kurdisch Mexmûr) und machte sich vor Ort ein Bild über die Lage. Sie führte Gespräche mit Vertreter:innen des Frauen- und Volksrats, der Stadtverwaltung, der Kommissionen für Gesundheit, Bildung und Außenarbeit sowie mit Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen und Psycholog:innen.

Weiterhin erfolgte ein Treffen mit zwei Bewohnerinnen, die in Ermangelung einer adäquaten Gesundheitsversorgung im Rahmen des Embargos ihre Kinder verloren haben.

Die vollständigen Beobachtungen, Gesprächsprotokolle und rechtlichen Bewertungen sind im Delegationsbericht zusammengefasst.