21.07.2025

Eingabe nach Regel 9.2 an das Ministerkomitee — Fallgruppe Gurban gegen die Türkei

Gemeinsame Eingabe von TLSP, ELDH, MAF-DAD und London Legal Group vom 21. Juli 2025 zu den Maßnahmen, die zur Umsetzung der EGMR-Urteile in der Fallgruppe Gurban erforderlich sind.

Am 21. Juli 2025 legten das Turkey Human Rights Litigation Support Project (TLSP), die Europäische Vereinigung von Jurist:innen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (ELDH), MAF-DAD e.V. und die London Legal Group (LLG) dem Ministerkomitee des Europarats eine gemeinsame Eingabe nach Regel 9.2 vor.

Gegenstand ist die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Fallgruppe Gurban — Gurban gegen die Türkei, Öcalan (Nr. 2) gegen die Türkei, Kaytan gegen die Türkei und Boltan gegen die Türkei. Der Gerichtshof hatte darin Verletzungen von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, weil die verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Möglichkeit der Entlassung oder der Überprüfung verhängt wird.

Die Eingabe verweist auf die gefestigte Rechtsprechung — unter anderem Vinter u.a. gegen das Vereinigte Königreich, Murray gegen die Niederlande, Petukhov gegen die Ukraine (Nr. 2), László Magyar gegen Ungarn und Bodein gegen Frankreich: Lebenslange Freiheitsstrafen sind mit Artikel 3 nur vereinbar, wenn sie de jure und de facto reduzierbar sind. Das setzt ein System voraus, das eine echte Aussicht auf Entlassung eröffnet, gestützt auf eine individuelle Prüfung, ob die weitere Inhaftierung aus legitimen Strafzwecken noch gerechtfertigt ist.

Die vollständige Eingabe liegt als Dokument bei.